PACom GbmH | Neuenkirchstrasse 43 | CH-6017 Ruswil
 
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Anforderungen an Produzenten und Versender
Wir transportieren Tiere alles Huf und Paarhufgattungen mit eigensdafür konstruierten Fahrzeugen. Unsere Fahrzeuge entsprechen 2003 zu den fortschritlichsten im Bereich Lärmemissionen, Schadstoffklasse (Euro3) und sind alle LSVA-Optimiert. Somit sind wir immer bereit für sie preiswerte und ökologische Tiertransporte durchzuführen. Verlangen Sie unsere Offerte
Wir legen grossen Wert auf saubere und reine Tiertransportfahrzeuge, durch die richtige wahl des Fahrzeuges und optimale Tourenplanung werden von uns über 80% aller Schweinetransporte mit sauberen Fahrzeugen durchgeführt.
Zucht- Mastbetriebe und Produktionsgemeinschaften werden ausnahmslos nur mit reinen Fahrzeugen angefahren.

Anforderungen an Schweinehalter

Alle Schweine müssem mit einer TVD-Nummer am linken oder rechten Ohr markiert sein
Die Tiere müssen gesund, frohwüchsig und sauber sein
Schweine mit Mängeln wie Nabelbrüchen, Chieber, Eber oder anderen Anomalien müssen separat Gekenntzeichnet sein und werden gemäss Ansprache vermarktet
Einhalten der SGD-, Tierschutz- Label- und Haltungsnormen
Schlachtkörper mit Geschlechtsgeruch (Chieber, Eber) gehen zu Lasten des Züchters, inklusive Folgekosten (Schlachtlohn, Entsorgungs- und Administrationskosten,Transportlohn).
In besonderen Fällen wird gemeinsam eine Lösung gesucht.

Zucht und Remontierung

Remonten müssen geschallt und ausgewertet werden, diese Resultate sind uns vorzulegen, denn sie dienen uns zur Einstufung der Qualitätsbezahlung.
Es sind mindestens 5 Remonten zur Ultraschallung anzumelden!
Die Kosten des Ultraschalls werden von uns übernommen.
Für Betriebe unter 25 Morenplätzen ist es ratsam, den Morenbedarf durch Fremdremontierung abzudecken.

Anforderungen an Rinder- und Paarhufgattung

Alle Tiere der Rindergattung müssem mit zwei TVD-Nummern am linken und rechten Ohr markiert sein
Alle Tiere der Paarhufgattung müssem mit einer TVD-Nummer am Ohr markiert sein
Artgerechte und saubere Haltung
Nur Verlad von gesunden, sauberen Tieren
Einhalten der Tierschutz- und Haltungsnormen
Für Tränkekälber Muni- und Grossviehmast-Typen werden max. 75 kg, und für Kälbermast-Typen max. 70 kg ausbezahlt. Minimales Lebendgewicht 60 kg.

Allgemein

Für Schlachttiere gelten die gesetzlichen Anforderungen und die des Schlachtbetriebes.
Der Versender leistet immer Währschaft wenn nichts anderes vereinbart
Schlachtkörper, Häute und Innereien, welche konfisziert oder vernichtet wurden, gehen zu Lasten des Produzenten, inklusive Folgekosten.
Bei falsch oder mangelhaft ausgefüllten Transport- und Begleitpapieren haftet der Verkäufer für allfällige Qualitätsabzüge und Schäden.
Medikamentöse Behandlungen (Art und Absetzfrist) müssen auf dem Verkehrs- und Liefer-/Waagschein vermerkt werden.

Vorbereitungen für den Verlad und Transport

Es werden nur Tiere mit gültigen Transportpapieren und Begleitdokumenten transportiert.
Die Tiere müssen so gut wie nur möglich auf den Transport vorbereitet sein. (Verladebuchten, Halfter, usw. Je kürzer die Verladezeit desto besser!)
Der Verlad muss für Mensch und Tier sicher und effizient durchgeführt werden können. (Rampen und Gatter sind sinnvolle Hilfsmittel.)
 
Last Update: Mi. 14.04.2004
Phot-In Visionaer AG, Sursee
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