| Anforderungen an Produzenten und Versender |
| Wir transportieren Tiere alles Huf und Paarhufgattungen
mit eigensdafür konstruierten Fahrzeugen. Unsere Fahrzeuge entsprechen
2003 zu den fortschritlichsten im Bereich Lärmemissionen, Schadstoffklasse
(Euro3) und sind alle LSVA-Optimiert. Somit sind wir immer bereit
für sie preiswerte und ökologische Tiertransporte durchzuführen.
Verlangen Sie unsere Offerte |
| Wir legen grossen Wert auf saubere und reine Tiertransportfahrzeuge,
durch die richtige wahl des Fahrzeuges und optimale Tourenplanung
werden von uns über 80% aller Schweinetransporte mit sauberen
Fahrzeugen durchgeführt. |
| Zucht- Mastbetriebe und Produktionsgemeinschaften
werden ausnahmslos nur mit reinen Fahrzeugen angefahren. |
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Anforderungen an Schweinehalter
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Alle Schweine müssem mit einer TVD-Nummer
am linken oder rechten Ohr markiert sein |
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Die Tiere müssen gesund, frohwüchsig
und sauber sein |
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Schweine mit Mängeln wie Nabelbrüchen,
Chieber, Eber oder anderen Anomalien müssen separat Gekenntzeichnet
sein und werden gemäss Ansprache vermarktet |
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Einhalten der SGD-, Tierschutz- Label- und
Haltungsnormen |
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Schlachtkörper mit Geschlechtsgeruch (Chieber,
Eber) gehen zu Lasten des Züchters, inklusive Folgekosten
(Schlachtlohn, Entsorgungs- und Administrationskosten,Transportlohn). |
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In besonderen Fällen wird gemeinsam eine
Lösung gesucht. |
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Zucht und Remontierung
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Remonten müssen geschallt und ausgewertet
werden, diese Resultate sind uns vorzulegen, denn sie dienen
uns zur Einstufung der Qualitätsbezahlung. |
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Es sind mindestens 5 Remonten zur Ultraschallung
anzumelden! |
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Die Kosten des Ultraschalls werden von uns
übernommen. |
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Für Betriebe unter 25 Morenplätzen
ist es ratsam, den Morenbedarf durch Fremdremontierung abzudecken. |
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Anforderungen an Rinder- und Paarhufgattung
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Alle Tiere der Rindergattung müssem mit
zwei TVD-Nummern am linken und rechten Ohr markiert sein |
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Alle Tiere der Paarhufgattung müssem mit
einer TVD-Nummer am Ohr markiert sein |
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Artgerechte und saubere Haltung |
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Nur Verlad von gesunden, sauberen Tieren |
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Einhalten der Tierschutz- und Haltungsnormen |
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Für Tränkekälber Muni- und Grossviehmast-Typen
werden max. 75 kg, und für Kälbermast-Typen max. 70
kg ausbezahlt. Minimales Lebendgewicht 60 kg. |
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Allgemein
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Für Schlachttiere gelten die gesetzlichen
Anforderungen und die des Schlachtbetriebes. |
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Der Versender leistet immer Währschaft
wenn nichts anderes vereinbart |
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Schlachtkörper, Häute und Innereien,
welche konfisziert oder vernichtet wurden, gehen zu Lasten des
Produzenten, inklusive Folgekosten. |
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Bei falsch oder mangelhaft ausgefüllten
Transport- und Begleitpapieren haftet der Verkäufer für
allfällige Qualitätsabzüge und Schäden. |
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Medikamentöse Behandlungen (Art und Absetzfrist)
müssen auf dem Verkehrs- und Liefer-/Waagschein vermerkt
werden. |
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Vorbereitungen für den Verlad und Transport
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Es werden nur Tiere mit gültigen Transportpapieren
und Begleitdokumenten transportiert. |
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Die Tiere müssen so gut wie nur möglich
auf den Transport vorbereitet sein. (Verladebuchten, Halfter,
usw. Je kürzer die Verladezeit desto besser!) |
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Der Verlad muss für Mensch und Tier sicher
und effizient durchgeführt werden können. (Rampen
und Gatter sind sinnvolle Hilfsmittel.) |
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